Patientenrechte 2026: Ihre Rechte auf Aufklärung, Akteneinsicht, kostenlose Kopie und Zweitmeinung

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung.
Viele Menschen gehen zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu einer Therapeutin – und fühlen sich trotzdem unsicher. Darf ich nachfragen? Darf ich meine Befunde verlangen? Muss ich einer Behandlung zustimmen? Und wann habe ich Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung?
Die gute Nachricht: Patientinnen und Patienten haben in Deutschland klare Rechte. Dazu gehören unter anderem das Recht auf verständliche Information und Aufklärung, das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen sowie – bei bestimmten planbaren Eingriffen – der Anspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt Patientenrechte als Rechte, die Bürgerinnen und Bürgern in einem Behandlungsverhältnis zustehen; sie gelten nicht nur gegenüber Ärztinnen und Ärzten, sondern beispielsweise auch gegenüber Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Patientenrechte 2026 verständlich, praxisnah und mit Blick auf typische Alltagssituationen.
Das Wichtigste in Kürze
Patientinnen und Patienten dürfen verständliche Informationen verlangen. Behandelnde müssen über wesentliche Umstände der Behandlung informieren – etwa Diagnose, Therapie, Risiken, Alternativen und den voraussichtlichen Verlauf. Das Bundesgesundheitsministerium nennt ausdrücklich das Recht auf Information und Aufklärung sowie das Recht auf Selbstbestimmung. [bundesgesu…sterium.de]
Eine medizinische Maßnahme braucht grundsätzlich die Einwilligung der Patientin oder des Patienten. Nach den Patientenrechten darf eine medizinische Maßnahme grundsätzlich nur mit Einwilligung erfolgen; gesund.bund.de nennt ausdrücklich das Recht, selbstbestimmt zu entscheiden, welche Maßnahmen man möchte und welche nicht. [gesund.bund.de]
Die Behandlung muss nach fachlichem Standard erfolgen. Nach § 630a BGB hat die Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist. [buzer.de]
Patientinnen und Patienten dürfen Einsicht in ihre Behandlungsakte verlangen. § 630g BGB regelt, dass Patientinnen und Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie betreffende Behandlungsakte erhalten; sie können auch Abschriften einschließlich elektronischer Abschriften verlangen. [gesetze-im…nternet.de]
Die erste Abschrift der Patientenakte ist unentgeltlich. In § 630g BGB steht ausdrücklich: „Die erste Abschrift wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.“ [gesetze-im…nternet.de]
Bei bestimmten planbaren Eingriffen gibt es ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren. Der Gemeinsame Bundesausschuss nennt unter anderem Eingriffe an Wirbelsäule, Mandeln, Hüftgelenkersatz, Knieendoprothese, Herzschrittmacher oder Defibrillator, Gallenblasenentfernung, Gebärmutterentfernung, Schulterarthroskopie sowie Herzkatheteruntersuchung und Ablationen am Herzen. [g-ba.de]
1. Warum Patientenrechte so wichtig sind
Patientenrechte sollen dafür sorgen, dass Menschen im Gesundheitswesen nicht nur „behandelt“, sondern einbezogen werden. Wer krank ist, steht oft unter Druck: Beschwerden, Angst, Fachbegriffe und Zeitmangel können dazu führen, dass Entscheidungen vorschnell getroffen werden.
Gerade deshalb ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Patientinnen und Patienten sollen verstehen können, was medizinisch geplant ist, welche Möglichkeiten es gibt und welche Folgen eine Entscheidung haben kann. Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine angemessene und verständliche Aufklärung und Beratung sowie auf eine ausreichende und zweckmäßige Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst haben. [bundesgesu…sterium.de]
Wichtig ist aber auch: Patientenrechte bedeuten nicht, dass jede gewünschte Behandlung automatisch verlangt werden kann. Medizinische Maßnahmen müssen fachlich vertretbar sein. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann trotz sorgfältiger Therapie nicht garantiert werden; auch darauf weist das Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich hin. [bundesgesu…sterium.de]
2. Recht auf verständliche Information und Aufklärung
Ein zentrales Patientenrecht ist das Recht auf verständliche Information. Behandelnde sollen Patientinnen und Patienten so informieren, dass sie die Behandlung nachvollziehen und eine eigene Entscheidung treffen können.
Nach § 630e BGB muss über die für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufgeklärt werden. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf Diagnose oder Therapie. Auch auf Alternativen ist hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können. [patienten-…-gesetz.de]
Was bedeutet das im Alltag?
Wenn eine Ärztin oder ein Arzt beispielsweise eine Operation empfiehlt, dürfen Patientinnen und Patienten fragen:
- Warum ist dieser Eingriff notwendig?
- Welche Risiken gibt es?
- Welche Alternativen kommen in Betracht?
- Was passiert, wenn ich zunächst abwarte?
- Welche Erfolgsaussichten bestehen?
- Welche Folgen kann es haben, wenn ich die Behandlung ablehne?
Die Aufklärung muss verständlich sein. Medizinische Fachbegriffe sollten daher so erklärt werden, dass Patientinnen und Patienten sie einordnen können. § 630e BGB nennt ausdrücklich, dass die Aufklärung für den Patienten verständlich sein muss. [patienten-…-gesetz.de]
3. Informierte Einwilligung: Ohne Zustimmung grundsätzlich keine Behandlung
Ein weiterer Kernpunkt der Patientenrechte ist die Selbstbestimmung. Patientinnen und Patienten dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie einer medizinischen Maßnahme zustimmen oder nicht.
Gesund.bund.de erklärt, dass für ärztliche Maßnahmen und Eingriffe die Einwilligung benötigt wird und dass Patientinnen und Patienten selbstbestimmt entscheiden dürfen, welche Maßnahmen sie möchten und welche nicht. [gesund.bund.de]
Das bedeutet: Eine Behandlung darf nicht einfach „über den Kopf hinweg“ durchgeführt werden. Vor allem bei Eingriffen, Operationen oder risikobehafteten Maßnahmen ist eine informierte Einwilligung erforderlich. Patientinnen und Patienten müssen vorher die wesentlichen Informationen erhalten, um die Entscheidung abwägen zu können.
Darf man eine Behandlung ablehnen?
Ja, grundsätzlich dürfen Patientinnen und Patienten eine vorgeschlagene Behandlung ablehnen. Das gilt auch dann, wenn die Ärztin oder der Arzt die Maßnahme medizinisch empfiehlt. Entscheidend ist, dass die Patientin oder der Patient über die möglichen Folgen der Ablehnung informiert wurde.
Gleichzeitig gilt: Patientinnen und Patienten können nicht jede beliebige Maßnahme verlangen. Behandelnde sind an fachliche Standards, medizinische Vertretbarkeit und rechtliche Rahmenbedingungen gebunden. Nach § 630a BGB muss die Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist. [buzer.de]
4. Anspruch auf Behandlung nach fachlichem Standard
Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine Behandlung, die sich am anerkannten medizinischen Standard orientiert. Das bedeutet nicht, dass eine Heilung garantiert werden kann. Es bedeutet aber, dass Diagnostik und Therapie sorgfältig, fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft erfolgen müssen.
§ 630a BGB formuliert, dass die Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. [buzer.de]
Das Bundesgesundheitsministerium weist außerdem darauf hin, dass ein Behandlungserfolg trotz bester Therapie nicht garantiert werden kann, Patientinnen und Patienten aber Anspruch auf angemessene und verständliche Aufklärung und Beratung sowie auf ausreichende und zweckmäßige Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst haben. [bundesgesu…sterium.de]
Wichtig zu wissen
Ein schlechtes Behandlungsergebnis ist nicht automatisch ein Behandlungsfehler. Medizin ist nie völlig frei von Unsicherheiten. Entscheidend ist im Einzelfall, ob die Behandlung fachgerecht war, ob richtig aufgeklärt wurde und ob die notwendigen Informationen dokumentiert wurden.
5. Recht auf Einsicht in Patientenakte, Befunde und Arztbriefe
Viele Patientinnen und Patienten wissen nicht, dass sie ihre Behandlungsunterlagen einsehen dürfen. Dabei ist dieses Recht ausdrücklich gesetzlich geregelt.
§ 630g BGB bestimmt, dass Patientinnen und Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie betreffende Behandlungsakte zu gewähren ist. Außerdem können Abschriften der Behandlungsakte verlangt werden, einschließlich elektronischer Abschriften. [gesetze-im…nternet.de]
Zur Behandlungsakte können je nach Fall beispielsweise gehören:
- Arztbriefe
- Entlassungsberichte
- Laborbefunde
- Operationsberichte
- Medikationsangaben
- Untersuchungsbefunde
- Bildbefunde, etwa Röntgen-, CT- oder MRT-Befunde
- Dokumentationen zum Behandlungsverlauf
Wichtig: Das Einsichtsrecht kann nur in engen Ausnahmefällen eingeschränkt sein. § 630g BGB nennt erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter; eine Ablehnung der Einsichtnahme muss begründet werden. [gesetze-im…nternet.de]
6. Erste Kopie der Patientenakte: 2026 ausdrücklich kostenlos
Besonders wichtig für Patientinnen und Patienten: Die erste Abschrift der Behandlungsakte ist kostenlos. In § 630g BGB steht ausdrücklich, dass die erste Abschrift unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. [gesetze-im…nternet.de]
Diese Regelung ist für den Alltag sehr relevant. Wer beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt den Entlassungsbericht benötigt, für eine Zweitmeinung MRT-Befunde braucht oder seine Behandlung besser nachvollziehen möchte, kann eine Abschrift der Behandlungsakte verlangen.
Auch elektronische Abschriften sind vom Gesetz ausdrücklich umfasst. § 630g BGB nennt Abschriften einschließlich elektronischer Abschriften. [gesetze-im…nternet.de]
Musterformulierung zur Anforderung
Patientinnen und Patienten können ihre Unterlagen in der Regel formlos anfordern. Eine sachliche Formulierung kann zum Beispiel lauten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte stellen Sie mir gemäß § 630g BGB Einsicht in meine vollständige Behandlungsakte zur Verfügung. Zusätzlich bitte ich um eine Abschrift meiner Behandlungsunterlagen, einschließlich vorhandener Arztbriefe, Befunde und Untersuchungsergebnisse.
Da es sich um die erste Abschrift handelt, bitte ich um unentgeltliche Bereitstellung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Diese Musterformulierung ist als allgemeine Orientierung gedacht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
7. Freie Arztwahl und Arztwechsel
Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich das Recht auf freie Arztwahl. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das vor allem: Sie können unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wählen. Privatpraxen können gesetzlich Versicherte in der Regel nur im Notfall auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse aufsuchen. Bei Krankenhausaufenthalten ist außerdem zu beachten, dass zwar häufig das Krankenhaus gewählt werden kann, nicht aber automatisch die konkret behandelnde Ärztin oder der konkret behandelnde Arzt. [gesund.bund.de]
Ein Arztwechsel kann sinnvoll sein, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, wenn eine Patientin oder ein Patient sich nicht ausreichend informiert fühlt oder wenn eine weitere fachliche Einschätzung gewünscht wird. Auch hier gilt: Die neue Ärztin oder der neue Arzt benötigt häufig Vorbefunde, Arztbriefe oder Untersuchungsergebnisse. Deshalb ist das Recht auf Einsicht in die Patientenakte praktisch so wichtig.
Gleichzeitig bedeutet freie Arztwahl nicht automatisch, dass sofort ein Termin verfügbar sein muss. Wartezeiten, Kapazitäten und organisatorische Abläufe können eine Rolle spielen. Der Anspruch auf freie Arztwahl sollte daher realistisch verstanden werden: Patientinnen und Patienten dürfen grundsätzlich wählen, aber nicht jede gewünschte Terminlage erzwingen.
8. Recht auf Zweitmeinung vor bestimmten Operationen
Eine zweite ärztliche Meinung kann besonders wichtig sein, wenn eine größere Operation empfohlen wird. Patientinnen und Patienten können dadurch besser einschätzen, ob der Eingriff notwendig ist oder ob alternative Behandlungsmöglichkeiten bestehen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss beschreibt das Zweitmeinungsverfahren als Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Dabei können Patientinnen und Patienten sich über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen. [g-ba.de]
Für welche Eingriffe gibt es ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren?
Der Gemeinsame Bundesausschuss nennt aktuell unter anderem folgende Eingriffe:
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Eingriffe an Aortenaneurysmen
- Eingriffe an der Halsschlagader
- Eingriffe an der Wirbelsäule
- Eingriffe an Gaumen- oder Rachenmandeln
- Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
- Eingriffe zum Hüftgelenkersatz
- Einsetzen einer Knieendoprothese
- Einsetzen eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
- Gallenblasenentfernung
- Gebärmutterentfernung
- Gelenkspiegelungen an der Schulter
- Herzkatheteruntersuchung und Ablationen am Herzen [g-ba.de]
Das Patientenmerkblatt des G-BA erklärt außerdem, dass die Zweitmeinung ein freiwilliges Angebot ist und Patientinnen und Patienten sie in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Die Ärztin oder der Arzt ist jedoch gesetzlich verpflichtet, auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung hinzuweisen. [g-ba.de]
Wer bezahlt die Zweitmeinung?
Bei den geregelten Zweitmeinungsverfahren handelt es sich um einen Anspruch im gesetzlichen Gesundheitssystem. Der G-BA ist gesetzlich beauftragt, den Leistungsumfang des Zweitmeinungsverfahrens festzulegen und zu bestimmen, für welche Eingriffe der Anspruch besteht. [g-ba.de]
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Bei den geregelten Eingriffen sollte die Zweitmeinung nicht als „Misstrauen“ verstanden werden, sondern als vorgesehenes Informationsrecht. Sie soll helfen, eine gut überlegte Entscheidung zu treffen.
9. Mögliche Reform: Wird die Zweitmeinung bei bestimmten OPs Voraussetzung für die Kassenabrechnung?
Nach Berichten des Bayerischen Rundfunks will die Bundesregierung Zweiteinschätzungen bei bestimmten Operationen zur Voraussetzung dafür machen, dass die Behandlung mit gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann. Genannt werden als möglicher Beginn Eingriffe an Knie, Hüfte, Wirbelsäule und Schulter. Zugleich soll die Entscheidung, ob eine Operation durchgeführt wird, beim Patienten bleiben. [br.de]
Für Patientinnen und Patienten ist wichtig: Nach der aktuellen Darstellung bleibt das Ziel, unnötige Eingriffe zu vermeiden und Entscheidungen besser abzusichern. Ob und wann konkrete neue Pflichtregelungen gelten, sollte jeweils anhand der aktuellen gesetzlichen Lage und der Informationen der Krankenkasse geprüft werden.
10. Wirtschaftliche Aufklärung: Wenn Kosten selbst getragen werden sollen
Nicht jede gewünschte Leistung wird automatisch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wenn für Behandelnde erkennbar ist, dass eine vollständige Kostenübernahme durch Dritte nicht gesichert ist, müssen Patientinnen und Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informiert werden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 630c BGB. [awmf.org]
Das betrifft in der Praxis häufig sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Patientinnen und Patienten sollten vor einer kostenpflichtigen Zusatzleistung genau fragen:
- Ist die Leistung medizinisch notwendig?
- Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
- Welche Kosten entstehen voraussichtlich?
- Gibt es eine schriftliche Kosteninformation?
- Welche Alternativen gibt es?
Wichtig ist auch hier: Nicht jede Selbstzahlerleistung ist automatisch sinnvoll oder notwendig. Eine informierte Entscheidung setzt verständliche Informationen voraus.
11. Was Patientinnen und Patienten nicht verlangen können
Patientenrechte sind stark – aber sie haben Grenzen. Wer seine Rechte kennt, sollte auch wissen, was daraus nicht folgt.
Patientinnen und Patienten können grundsätzlich keine Heilung garantieren lassen. Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Behandlungserfolg trotz bester Therapie nicht garantiert werden kann. [bundesgesu…sterium.de]
Auch eine medizinisch nicht vertretbare Wunschbehandlung kann nicht einfach verlangt werden. Die Behandlung muss sich grundsätzlich an den anerkannten fachlichen Standards orientieren, wie § 630a BGB es vorsieht. [buzer.de]
Ebenso kann das Einsichtsrecht in die Patientenakte in Ausnahmefällen begrenzt sein, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen; eine Ablehnung muss aber begründet werden. [gesetze-im…nternet.de]
Kurz gesagt: Patientinnen und Patienten dürfen Information, Aufklärung, Einsicht und Mitentscheidung verlangen. Sie können aber nicht erzwingen, dass Behandelnde gegen medizinische Standards, rechtliche Vorgaben oder fachliche Verantwortung handeln.
12. Praktische Tipps: So nutzen Sie Ihre Patientenrechte
Fragen Sie aktiv nach
Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach. Gute Fragen sind zum Beispiel:
- Was bedeutet die Diagnose genau?
- Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
- Welche Risiken bestehen?
- Was passiert, wenn ich nichts tue?
- Gibt es Alternativen?
- Wo bekomme ich meine Befunde?
Das Recht auf verständliche Aufklärung umfasst gerade die Möglichkeit, medizinische Informationen nachvollziehen zu können. § 630e BGB verlangt, dass die Aufklärung für den Patienten verständlich sein muss. [patienten-…-gesetz.de]
Lassen Sie sich wichtige Unterlagen geben
Arztbriefe, Befunde und Untersuchungsergebnisse können bei einem Arztwechsel, einer Zweitmeinung oder einer späteren Behandlung wichtig sein. § 630g BGB gibt Patientinnen und Patienten das Recht, Einsicht in die vollständige Behandlungsakte zu verlangen und Abschriften zu erhalten. [gesetze-im…nternet.de]
Holen Sie bei großen Entscheidungen eine Zweitmeinung ein
Vor planbaren Eingriffen kann eine Zweitmeinung helfen, Nutzen, Risiken und Alternativen besser einzuschätzen. Der G-BA beschreibt das Verfahren ausdrücklich als Möglichkeit, offene Fragen mit besonders fachkundigen Ärztinnen und Ärzten zu besprechen. [g-ba.de]
Bleiben Sie sachlich
Patientenrechte lassen sich meist am besten durchsetzen, wenn Anfragen klar, freundlich und schriftlich formuliert werden. Das gilt besonders bei der Anforderung von Unterlagen oder bei Fragen zu Kosten.
Fazit: Patientenrechte schaffen Sicherheit und Augenhöhe
Patientinnen und Patienten müssen medizinische Entscheidungen nicht blind treffen. Sie haben das Recht, verständlich informiert zu werden, Fragen zu stellen, Behandlungen abzulehnen oder ihnen zuzustimmen, Behandlungsunterlagen einzusehen und bei bestimmten Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen.
Diese Rechte dienen nicht dem Konflikt, sondern der besseren Zusammenarbeit. Wer gut informiert ist, kann gemeinsam mit Ärztinnen, Ärzten und anderen Behandelnden fundierte Entscheidungen treffen.
Gleichzeitig bleiben die Grenzen wichtig: Es gibt keinen Anspruch auf Heilungsgarantie, keine Pflicht der Behandelnden zu medizinisch nicht vertretbaren Wunschmaßnahmen und keine pauschale Lösung für jeden Einzelfall.
Patientenrechte bedeuten vor allem: Sie dürfen nachfragen, mitentscheiden und Ihre Unterlagen kennen. Das ist keine Unhöflichkeit – es ist Ihr gutes Recht.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Patientenrechten in Deutschland und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, medizinische Beratung oder Prüfung des Einzelfalls. Medizinische und rechtliche Fragen können je nach Situation unterschiedlich zu bewerten sein. Bei konkreten Beschwerden, Behandlungsfehler-Verdacht, Kostenstreitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen sollten Betroffene fachkundige Beratung einholen.
Abdelrahman Mohamed
13. Mai 2026
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Gesundheit: Patientenrechte. [bundesgesu…sterium.de]
- Gesund.bund.de: Patientenrechte – Selbstbestimmung, Information, Datenschutz. [gesund.bund.de]
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 630g BGB: Einsichtnahme in die Behandlungsakte. [gesetze-im…nternet.de]
- Patienten-Rechte-Gesetz.de: § 630e BGB – Aufklärungspflichten. [patienten-…-gesetz.de]
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen. [g-ba.de]
- G-BA Patientenmerkblatt: Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen. [g-ba.de]
- Bayerischer Rundfunk: Wo eine Zweitmeinung vor der OP verpflichtend werden soll. [br.de]

Pflegefachmann in der Anästhesie, Gründer von Patienten-Beistand und Mitglied im DBfK.
